Hallo,
die Problematik liegt ganz wo anders.
Wenn ich einem Fisch eine Spritze gebe und nachweisen kann, daß mir das Spritzen beigebracht wurde ( Kurs, Tierarzt usw) mache ich mich n i c h t strafbar, auch keine Ordnungswidrigkeit.
Das Problem liegt im Arzneimittelrecht : Als Laie - und dazu zählt alles außer TA - muß ich den TA holen, der muß am Teich stehen, eine Diagnose stellen und dann ein Tierarzneimittel verschreiben. Dann kann er spritzen und die weiteren Male kann er mich anweisen zu spritzen.
Es muß ein nur für die Tiermedizin zugelassenes Arzneimittel sein.
Es darf kein Humanpräparat sein, selbst wenn das den identischen Wirkstoff enthält oder billiger ist.
Zuwiderhandlungen können mit bis zu 60 000.--€ bestarft werden.
Ebenso ist es verboten sich z.B. Wormex zu besorgen und anzuwenden.
Das Problem ist nicht die Spritze, sondern das Arzneimittel.
Gruß Wolfgang
die Problematik liegt ganz wo anders.
Wenn ich einem Fisch eine Spritze gebe und nachweisen kann, daß mir das Spritzen beigebracht wurde ( Kurs, Tierarzt usw) mache ich mich n i c h t strafbar, auch keine Ordnungswidrigkeit.
Das Problem liegt im Arzneimittelrecht : Als Laie - und dazu zählt alles außer TA - muß ich den TA holen, der muß am Teich stehen, eine Diagnose stellen und dann ein Tierarzneimittel verschreiben. Dann kann er spritzen und die weiteren Male kann er mich anweisen zu spritzen.
Es muß ein nur für die Tiermedizin zugelassenes Arzneimittel sein.
Es darf kein Humanpräparat sein, selbst wenn das den identischen Wirkstoff enthält oder billiger ist.
Zuwiderhandlungen können mit bis zu 60 000.--€ bestarft werden.
Ebenso ist es verboten sich z.B. Wormex zu besorgen und anzuwenden.
Das Problem ist nicht die Spritze, sondern das Arzneimittel.
Gruß Wolfgang




