Wo kein Kläger - ist auch (k)ein Beklagter ?

Hallo,

die Problematik liegt ganz wo anders.


Wenn ich einem Fisch eine Spritze gebe und nachweisen kann, daß mir das Spritzen beigebracht wurde ( Kurs, Tierarzt usw) mache ich mich n i c h t strafbar, auch keine Ordnungswidrigkeit.

Das Problem liegt im Arzneimittelrecht : Als Laie - und dazu zählt alles außer TA - muß ich den TA holen, der muß am Teich stehen, eine Diagnose stellen und dann ein Tierarzneimittel verschreiben. Dann kann er spritzen und die weiteren Male kann er mich anweisen zu spritzen.
Es muß ein nur für die Tiermedizin zugelassenes Arzneimittel sein.
Es darf kein Humanpräparat sein, selbst wenn das den identischen Wirkstoff enthält oder billiger ist.
Zuwiderhandlungen können mit bis zu 60 000.--€ bestarft werden.
Ebenso ist es verboten sich z.B. Wormex zu besorgen und anzuwenden.

Das Problem ist nicht die Spritze, sondern das Arzneimittel.

Gruß Wolfgang
 
@JeMe
Natürlich ist es eine Einzelfallentscheidung.

Vorsatz ist gänzlich auszuschließen, denn es geht hier nicht darum den Fisch zu töten sondern zu behandeln.

Fahrlässigkeit trifft mMn auch nicht zu, da hier eine Behandlung unter "Aufsicht" eines Facharztes durchgeführt werden soll. Also kann auch keine Rede davon sein das ein Schaden am Fisch "billigend in Kauf" genommen wird. Es ist glaube ich auch kaum möglich einen Fisch mit einer Injektionsnadel oder einem Medikament zu töten, wenn man es nicht drauf anlegt.

JeMe schrieb:
Hai !
Green....hier geht es um Straftaten....du hast eine OWI angeführt.

Straftaten stehen im Strafgesetzbuch und unterscheiden sich insofern zu Owi das sie mit einer Freiheitsstrafe belegt werden können. Da ich nun nicht im StGB nach Tierschutz gesucht habe und wir davon ausgehen können das das spritzen eines Fisches nicht mit einer Freiheitsstrafe geahndet wird, wird es sich bei einem etwaiigen Vergehen um eine Ordnugnswidrigkeit handeln.

Schöne Grüße
 
wr schrieb:
Das Problem liegt im Arzneimittelrecht : Als Laie - und dazu zählt alles außer TA - muß ich den TA holen, der muß am Teich stehen, eine Diagnose stellen und dann ein Tierarzneimittel verschreiben. Dann kann er spritzen und die weiteren Male kann er mich anweisen zu spritzen.
Es muß ein nur für die Tiermedizin zugelassenes Arzneimittel sein.
Es darf kein Humanpräparat sein, selbst wenn das den identischen Wirkstoff enthält oder billiger ist.

Hallo,

das ist richtig.


Gruß


Wipe
 
Hai !

Straftaten stehen im Strafgesetzbuch
...und u.a.im § 17 Tierschutzgesetz, wenn es nicht um Zweibeiner geht :wink:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2.
einem Wirbeltier
a)
aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen

oder Leiden zufügt.
 
Wo kein Kläger ..

:D
Hallo zusammen, da hab ich ja was losgetreten :roll:

Ich finde auch, wenn ich dadurch helfe, u. es kein anderer weiss,
dazu der TA mich noch unterstützt,
was bitte ist daran strafbar :roll: :?:

Da das Tier ja tl. Gesetz eine Sache ist, müsste es ja auch
straffrei bleiben.

Der TA wusse nicht genau, ob ich mich strafbar machte, als ich
unseren Labbi über eine längere Zeit spritzen musste.

Er hat es aber trotzdem befürwortet, auch jetzt bei den Koi
ist er der Meinung, (Gott sei Dank ist keiner v.d. gierigen Sorte :) ),
es ist eine Kostenfrage, wenn er dauernd rauskommen müsste.

Also machen wir weiter, wenn es nötig ist und Hilfe gebraucht wird.

Danke Euch.

Grüsse Sammy :D
 
@sammy
nun mach dir mal nicht all zuviel gedanken. Der § 17 Tierschutzgesetz kann nicht greifen, weil die Tatbestände "ohne vernünftigen Grund", "Rohheit" und "länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden" nicht erfüllt sind.
...und u.a.im § 17 Tierschutzgesetz, wenn es nicht um Zweibeiner geht Wink

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2.
einem Wirbeltier
a)
aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen

oder Leiden
zufügt.

Hallo zusammen, da hab ich ja was losgetreten Rolling Eyes
jep... das hast du

[quode]Ich finde auch, wenn ich dadurch helfe, u. es kein anderer weiss,[/quode]
das hilft dir aber im e-fall nicht weiter. hast es ja hier bekannt gegeben. also wissen wir alle davon
dazu der TA mich noch unterstützt,
was bitte ist daran strafbar
vielleicht genau das, dass der TA mitmacht und es als mediziner u.u. nicht darf. das wäre zu prüfen.

Da das Tier ja tl. Gesetz eine Sache ist, müsste es ja auch
straffrei bleiben.
und was ist mit dem § 303 StGB (Sachbeschädigung)?
ok.... es ist ja deine sache und du kannst mit deinen sachen machen, was du willst, wenn du den § 17 Tierschutzgesetz nicht verletzt. außerdem verlangt die sachbeschädigung den vorsatz und bedarf eines strafantrages des eigentümers oder eines berechtigten, wenn kein öffentliches interesse vorliegt.
Der TA wusse nicht genau, ob ich mich strafbar machte, als ich
unseren Labbi über eine längere Zeit spritzen musste.
wie war doch der spurch mit der unwissenheit und der strafe???

Er hat es aber trotzdem befürwortet, auch jetzt bei den Koi
sowas hören richter sehr gern. die werden fragen :"wer ist er denn, dass er soetwas befürworten darf?"
ist er der Meinung,
es ist eine Kostenfrage, wenn er dauernd rauskommen müsste.
auch meinungen zählen vor gericht nicht. nur fakten. ansonsten natürlich sher nett, dass er dir unnötige kosten ersparen will

Also machen wir weiter, wenn es nötig ist und Hilfe gebraucht wird.
genau... aber nicht mehr öffentlich preis geben. einfach machen.

Das problem an der sache ist, wie WR etwas weiter oben schon geschrieben hat. weniger die sache, dass du als nichtarzt ein tier spritzt sondern eher der fakt, dass du mittel besitzt, die u.u. unter das BTMG oder arzneimittelgesetz fallen. und bei manchem mittelchen ist es schon strafbar, dieses überhaupt zu besitzen. und genauso strafbar macht sich derjenige, der dir das mittel gibt/verkauft. Und da ist es unerheblich, wofür du dieses mittel anwenden wolltest.
 
Wo kein Kläger ..

:D

Hi zusammen,
alles Klärchen,

War beim TA, dort war ein blonder Labbi ca. 8 Jahre,
sehr aufgeschlossen u, freundlich,
ging zu Mensch, Hund, Katz, Hase + Igel,
nur die wollten alle nicht so richtig, der Hund
stank unglaublich nach Raubtierkäfig :mrgreen:
seine Nägel waren min 2cm u. schon rund :evil: :evil: :evil:

Das Tierheim hatte sie weggeschickt, sie wollten den Hund
dort lassen.

Jetzt sollte der TA ran ! EINSCHLÄFERN !

Angeblich hatte der Hund ein Kind der Leute angegriffen :?:

Der TA hat sie im hohen Bogen rausgeschmissen u. meinte,
anhand des Gestanks + der Nägel, ist der Hund schon ewig nicht mehr
gelaufen, war wohl weggesperrt.

Was ist das ? Da ist das Tier weniger als eine Sache, wenn die
keinen TA finden der das macht, wird der Hund ausgesetzt,
oder die murksen den selber ab !!!
:mrgreen:

Da mach ich mir Gedanken ob ich Fisch o. Hund selbst spritzen darf :?:

Ich könnte k........

Liebe Grüsse v. sonnigen Niederrhein

Sammy :lol:
 
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